Was kostet ein Snackautomat für Schulen?
Die Aufstellung des Snack- und Verpflegungsautomaten ist für Schulen kostenfrei,
da sich Anschaffung, Betrieb und Wartung über den Verkauf der Produkte finanzieren.
Für die Schule entstehen keine Kosten, kein organisatorischer Aufwand und kein wirtschaftliches Risiko.
Unsere Snack- und Getränkeautomaten ermöglichen es Schüler:innen, während der Pausen schnell und selbstständig eine Auswahl an Snacks und Getränken zu treffen – mit Optionen, die gesündere Alternativen enthalten und sich an schulischen Leitlinien orientieren.
Das Angebot verbindet gesündere Alternativen mit ausgewählten klassischen Produkten,
die von Schüler:innen tatsächlich gekauft werden. Nur so kann der Automat regelmäßig genutzt und dauerhaft kostenfrei betrieben werden.
Die konkrete Auswahl erfolgt innerhalb eines wirtschaftlich tragfähigen Rahmens.
Der Snackautomat reduziert (gefährliche) Wege zu externen Verkaufsstellen
und bietet Schüler:innen eine verlässliche Versorgung während des Schultages in der Schule.
Das Angebot folgt einem Mischkonzept mit Schwerpunkt auf gesünderen Alternativen.
Zuckerreduzierte, vegetarische sowie auf Wunsch Bio- und Fairtrade-Produkte sind fester Bestandteil des Sortiments.
Wer entscheidet über einen Snackautomaten an der Schule?
In vielen Schulen wird die Aufstellung eines Snackautomaten in der Schulkonferenz besprochen.
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule und besteht in der Regel aus der Schulleitung, Lehrkräften, Elternvertretungen sowie Schülerinnen und Schülern.
Dabei geht es vor allem um Fragen wie:
passt ein Getränkeautomat zum Schulkonzept?
welche Getränke sollen angeboten werden?
wie wird das Angebot von Schülerinnen und Schülern genutzt?
Da der Snackautomat bei AUGIS kostenlos aufgestellt und betrieben wird, entsteht für die Schule kein finanzielles Risiko. Häufig reicht deshalb ein einfacher Beschluss der Schulkonferenz aus, um das Projekt zu starten.
Neben der Schule selbst ist häufig auch der Schulträger in die Entscheidung eingebunden.
Der Schulträger ist in der Regel die Stadt, Gemeinde oder der Landkreis, der für das Schulgebäude verantwortlich ist.
Dies entscheidet die Gesamtkonferenz mit Vertretern der Schüler, der Eltern und der Lehrer.